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23. September 2026

Die Entscheidung fällt nicht an der Frage „einmalig Geld oder monatlich Geld", sondern an drei Punkten, die in Potsdam anders liegen als im bundesweiten Ratgeber: Was Sie bei einer Neuvermietung verlangen dürfen, ist hier durch Mietspiegel, Mietpreisbremse und abgesenkte Kappungsgrenze eingegrenzt. Wie Sie später wieder aus der Vermietung herauskommen, entscheidet sich an Fristen, die zum Zeitpunkt des Mietvertrags feststehen und nicht mehr verhandelbar sind. Und die scheinbar dritte Möglichkeit — die Immobilie erst einmal leer stehen zu lassen und abzuwarten — ist in Potsdam keine: Leerstand über sechs Monate ist genehmigungspflichtig. Wer vermietet, trifft damit keine vorläufige Entscheidung, sondern legt sich für Jahre fest. Wer verkauft, trifft eine endgültige. Genau dieser Unterschied, nicht die Rendite allein, sollte die Abwägung tragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verglichen wird nicht Mieteinnahme gegen Kaufpreis, sondern der Ertrag nach Instandhaltung, Verwaltung, Steuern und Leerstandsrisiko gegen den Erlös nach Kosten und Steuern.
  • Potsdam ist in der Mietpreisbegrenzungs- und in der Kappungsgrenzenverordnung des Landes Brandenburg erfasst. Beide gelten seit dem 1. Januar 2026: höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvermietung, höchstens fünfzehn Prozent Erhöhung in drei Jahren im laufenden Mietverhältnis.
  • Der qualifizierte Mietspiegel 2026 unterscheidet die Miete nicht nach Wohnlage, sondern nach Baualtersklasse, Wohnfläche und — bis Baujahr 2008 — nach der Energieeffizienzklasse aus dem Energieausweis.
  • Wurde eine vermietete Wohnung nach Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt und danach verkauft, greift für den Erwerber die Sperrfrist des § 577a BGB. In Brandenburg ist keine verlängerte Frist in Kraft; Berliner Regelungen gelten an der Stadtgrenze nicht.
  • Steuerlich trennt die Zehnjahresfrist des § 23 EStG die beiden Wege: Wer eine bisher selbst bewohnte Immobilie vermietet, beendet die Eigennutzung, auf die sich die Ausnahme innerhalb der Frist stützt.
  • Leerstand von mehr als sechs Monaten ist nach der Zweckentfremdungsverbotssatzung genehmigungspflichtig. Abwarten ohne Entscheidung ist in Potsdam kein neutraler Zustand.

Was vergleichen Sie eigentlich — Erlös oder Ertrag?

Die beiden Wege liefern nicht dieselbe Größe, und der häufigste Fehler in der Abwägung ist, sie trotzdem nebeneinanderzustellen. Der Verkauf liefert einen einmaligen Betrag nach Abzug von Vorbereitungskosten, Vermarktungskosten und gegebenenfalls Steuer. Die Vermietung liefert einen laufenden Überschuss — nicht die Kaltmiete, sondern was davon nach Instandhaltung, Verwaltung, nicht umlagefähigen Nebenkosten, Rücklage und Steuer übrig bleibt, über die Jahre gemittelt und um das Risiko gekürzt, dass eine Wohnung zwischendurch leer steht oder Miete ausfällt.

Die Konsequenz für Ihre Rechnung: Setzen Sie auf der Mietseite nicht die aktuelle Miete an, sondern den Betrag, der nach allen Abzügen übrig bleibt — und stellen Sie ihn dem Erlös gegenüber, den Sie anderweitig anlegen könnten. Erst dann vergleichen Sie zwei vergleichbare Größen. Bei einer Eigentumswohnung gehört zusätzlich der Blick in die Beschlusssammlung und die Instandhaltungsrücklage der Gemeinschaft dazu: Eine beschlossene oder absehbare Sonderumlage verschiebt die Rechnung stärker als ein halbes Prozent Mietunterschied.

Was können Sie in Potsdam bei einer Neuvermietung verlangen?

Weniger frei, als die Nachfrage vermuten lässt. Potsdam gehört zu den Gemeinden, die das Land Brandenburg in der Mietpreisbegrenzungsverordnung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt hat. Bei Beginn eines neuen Mietverhältnisses darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete deshalb um höchstens zehn Prozent übersteigen, soweit keine der gesetzlichen Ausnahmen greift — etwa für Wohnraum, der nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurde, oder für umfassend modernisierten Wohnraum (§ 556f BGB). Die Verordnung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und bis Ende 2029 befristet. Parallel dazu senkt die Kappungsgrenzenverordnung für dieselbe Gebietskulisse die zulässige Mieterhöhung im laufenden Vertrag auf fünfzehn Prozent innerhalb von drei Jahren; sie läuft bis Ende 2030. Für Ihre Kalkulation heißt das: Die Miete, mit der Sie rechnen, ist die heute zulässige — und der Weg von dort nach oben ist über die Vertragslaufzeit hinweg begrenzt.

Woran sich die ortsübliche Vergleichsmiete bemisst, steht im Mietspiegel 2026 der Landeshauptstadt Potsdam — einem qualifizierten Mietspiegel, der seit dem 25. Juni 2026 gilt. Die Mittelwerte seiner 68 Tabellenfelder reichen von 5,55 bis 16,73 Euro je Quadratmeter nettokalt; die Spannen der einzelnen Felder greifen nach unten und oben darüber hinaus. Diese Bandbreite ist keine Marktprognose, sondern das Raster, in das sich Ihre Wohnung einordnet — und die Einordnung hängt an Merkmalen, die Sie nur teilweise beeinflussen können.

Zwei Eigenheiten dieses Mietspiegels sind für die Entscheidung wichtiger als die Spanne selbst. Erstens kennt er keine Wohnlagekategorien und kein Straßenverzeichnis; die Lage geht nur über die Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung ein. Wer seine Miete aus der Adresse ableitet, rechnet an der Systematik vorbei. Zweitens unterscheidet der Mietspiegel 2026 für Gebäude bis Baujahr 2008 nach der Energieeffizienzklasse laut Energieausweis — an die Stelle des früheren Modernisierungsgrads. Für Sie heißt das: Der Energieausweis, den Sie ohnehin für Verkauf wie Vermietung brauchen, bestimmt bei der Vermietung mit, in welchem Tabellenfeld Sie landen. Ein energetisch unsanierter Altbau ist damit nicht nur im Verkauf ein Preisthema, sondern auch in der Miete ein Deckel.

Was bedeutet die Entscheidung steuerlich?

Hier trennen sich die Wege am deutlichsten, und die Reihenfolge entscheidet. Beim Verkauf einer Immobilie im Privatvermögen greift die Zehnjahresfrist des § 23 EStG: Liegen zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als zehn Jahre, bleibt ein Gewinn außen vor. Innerhalb der Frist ist er steuerpflichtig — es sei denn, die Immobilie wurde im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt.

Genau diese Ausnahme ist der Punkt, an dem die Entscheidung kippen kann. Wer eine bisher selbst bewohnte Immobilie vermietet, beendet die Eigennutzung — und verliert die Ausnahme nach einem Übergangszeitraum. Wer innerhalb der Zehnjahresfrist steht und ohnehin mit einem Verkauf liebäugelt, sollte deshalb nicht „erst einmal ein Jahr vermieten", ohne die steuerliche Folge gerechnet zu haben. Bei einer geerbten Immobilie kommt hinzu, dass für die Frist der Erwerb durch den Erblasser zählt, nicht der Erbfall; die Frist kann also längst abgelaufen sein.

Auf der Mietseite sind die Einkünfte laufend zu versteuern, dafür sind Erhaltungsaufwand, Verwaltung, Finanzierungszinsen und Abschreibung abziehbar. Die Konsequenz: Die steuerliche Antwort hängt an Ihrem persönlichen Steuersatz, am Anschaffungszeitpunkt und an der bisherigen Nutzung — drei Angaben, die kein Ratgeber kennt und die vor der Entscheidung mit Ihrer Steuerberatung zu klären sind, nicht danach.

Was kostet die Vermietung an Aufwand und Risiko?

Die laufenden Posten — Instandhaltung, Verwaltung, nicht umlagefähige Kosten — lassen sich kalkulieren. Was sich schlechter kalkulieren lässt, ist der Ausnahmefall, und er bestimmt in der Praxis, ob eine Vermietung als tragfähig empfunden wird oder nicht.

Auch in Eigentümer-Foren wird häufig beschrieben, dass nicht die Rendite den Ausschlag gibt, sondern die Vorstellung, was im Störfall passiert: die Sorge vor einem Mieter, der nicht zahlt, und vor einem Räumungsverfahren, das sich über Monate zieht, während weder Miete fließt noch die Wohnung nutzbar ist. Was andere Eigentümer berichten, ist außerdem der Wunsch, aus der Vermieterrolle herauszukommen — bei ihnen steht dann die Ruhe vor dem Preis, und der Verkauf ist für sie keine Renditeentscheidung. Dieselbe Haltung wird im Zusammenhang mit geerbten Immobilien geschildert: Die Bereitschaft, eine bestehende Vermietung fortzuführen, ist bei den Erben oft gering, auch wenn Objekt und Mietverhältnis unauffällig sind.

Die Konsequenz für Ihre Abwägung ist keine Rechnung, sondern eine ehrliche Frage: Wollen Sie die Rolle? Wer sie nicht will, verkauft in der Regel besser sofort als in drei Jahren — denn bis dahin ist die Immobilie vermietet, und das verändert Käuferkreis und Preis.

Wie kommen Sie später wieder aus der Vermietung heraus?

Das ist der Teil, der in den meisten Ratgebern fehlt, weil niemand danach sucht — und der Teil, der die Entscheidung am stärksten bindet. Vermieten ist keine Pause vor dem Verkauf, sondern ein eigener Zustand mit eigenen Ausstiegsregeln.

Verkauf an einen Kapitalanleger. Eine vermietete Wohnung lässt sich jederzeit verkaufen; der Mietvertrag geht auf den Käufer über. Sie wechseln damit aber den Markt: Gekauft wird nach Mietertrag, nicht nach Wohnwert, und die Gruppe der Interessenten ist enger als bei einer bezugsfreien Wohnung.

Verkauf an jemanden, der selbst einziehen will. Wurde die Wohnung erst nach Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt, kann sich ein Erwerber nach § 577a BGB erst nach Ablauf einer Sperrfrist auf Eigenbedarf berufen — im Grundsatz drei Jahre ab der Veräußerung. Die Länder können diese Frist für gefährdete Gebiete auf bis zu zehn Jahre verlängern; das setzt eine Landesverordnung voraus. Für Brandenburg besteht eine solche Verordnung nicht, und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist in Potsdam derzeit nicht genehmigungspflichtig. Das ist der Punkt, an dem die Nähe zu Berlin regelmäßig zu Fehlannahmen führt: Was ein Eigentümer aus Berliner Regelungen kennt, gilt in Potsdam nicht automatisch — in die eine wie in die andere Richtung.

Eigenbedarf für sich oder die Familie. Der Weg steht offen, ist aber an eine Begründung, an Kündigungsfristen und im Streitfall an eine gerichtliche Prüfung gebunden. Dass diese Kündigungen in Potsdam im Wohnraumschutzbericht der Stadt erfasst und ausgewertet werden, zeigt, wie genau hingesehen wird. Was Eigentümer dabei beschäftigt, ist weniger das Verfahren selbst als die Möglichkeit, dass ein berechtigtes Interesse als Vorwand angezweifelt wird. Wer die Immobilie später selbst nutzen oder einem Kind überlassen will, sollte diesen Weg deshalb vor dem ersten Mietvertrag durchdenken — nicht danach.

Vorkaufsrecht des Mieters. Wird eine Wohnung nach Überlassung an den Mieter umgewandelt und an einen Dritten verkauft, kommt das Vorkaufsrecht des Mieters nach § 577 BGB in Betracht. Für den Ablauf heißt das: Zwischen Kaufvertrag und Sicherheit über den Käufer liegt eine Frist, die Sie einplanen müssen.

Und wenn Sie erst einmal gar nichts entscheiden?

In vielen Städten ist Abwarten die stille dritte Option. In Potsdam ist sie es nicht. Für das Stadtgebiet gilt eine Zweckentfremdungsverbotssatzung, in der aktuellen Fassung beschlossen am 4. März 2026 und in Kraft seit dem 30. April 2026. Als Zweckentfremdung gilt danach unter anderem, Wohnraum länger als sechs Monate leer stehen zu lassen, ihn überwiegend gewerblich zu nutzen oder ihn mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr zur Fremdbeherbergung anzubieten. Eine Genehmigung setzt voraus, dass vorrangige öffentliche oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung des Wohnraums überwiegen; ein Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Die Konsequenz für Eigentümer, die nach einem Erbfall, einem Umzug oder einer Trennung zunächst nichts unternehmen wollen: Die Uhr läuft, und zwar unabhängig davon, ob die Immobilie inseriert ist. Ein Objekt, das während einer laufenden Erbauseinandersetzung oder einer Sanierungsplanung leer steht, gehört deshalb frühzeitig mit der zuständigen Stelle besprochen. Das ist auch der Grund, warum die Entscheidung verkaufen oder vermieten hier seltener aufgeschoben werden kann als anderswo — das Aufschieben selbst ist reguliert.

Was trägt der Stadtteil zur Entscheidung bei?

Die Genehmigungslage ist in Potsdam kleinräumig, und sie wirkt auf beide Wege unterschiedlich. In den sozialen Erhaltungsgebieten Babelsberg Süd und Teltower Vorstadt Nord sind Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, auch ohne Baugenehmigungspflicht. Das trifft vor allem Mehrfamilienhäuser — und damit die Vermietungsseite: Eine Modernisierung, mit der Sie in ein höheres Feld des Mietspiegels kommen wollen, steht dort unter Genehmigungsvorbehalt. Wer auf dieser Karte liegt, sollte die Machbarkeit klären, bevor er die Mietkalkulation darauf aufbaut.

Ähnlich, aber aus einem anderen Grund, wirkt die Denkmallage. In der Nauener, der Jäger-, der Berliner und der Brandenburger Vorstadt sowie im Denkmalbereich Nowawes in Babelsberg überlagern sich Denkmalbereichs-, Erhaltungs- und Gestaltungssatzung. Da der Mietspiegel 2026 die Energieeffizienzklasse zum Einstufungsmerkmal macht, entsteht dort eine Schere: Die Miete hängt am energetischen Zustand, die energetische Ertüchtigung hängt an einer Erlaubnis. Für die Entscheidung heißt das, dass die Vermietung in diesen Lagen weniger Spielraum nach oben hat, als die Nachfrage vermuten ließe — während sich im Verkauf derselbe Umstand einmalig im Preis abbildet statt dauerhaft in der Miete.

In der Südlichen Innenstadt läuft das Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte weiter; dort steht ein Sanierungsvermerk im Grundbuch, und der Ausgleichsbetrag ist eine offene Kostenposition, die in den Kaufvertrag gehört. Anders liegt es dort, wo Eigenheime regelmäßig den Eigentümer wechseln: Der Gutachterausschuss nennt als Schwerpunkte der Eigenheimverkäufe unter anderem Babelsberg, Groß Glienicke und Fahrland. Wo regelmäßig ähnliche Häuser gehandelt werden, lässt sich ein Verkaufspreis belastbarer herleiten; wo kaum etwas gehandelt wird, fehlt die Referenz, und die Vermietung wirkt schon deshalb sicherer, weil sie keine Preisfindung verlangt.

Wann trägt welcher Weg?

Ausgangslage Verkaufen Vermieten
Sie brauchen den Betrag für einen Anschlusskauf trägt trägt nicht
Immobilie energetisch unsaniert, in Denkmal- oder Erhaltungslage trägt — der Zustand wirkt einmalig eingeschränkt — Miethöhe an Energieklasse gebunden
Größere Instandsetzung oder Sonderumlage absehbar trägt nur mit eingeplanter Rücklage
Selbstnutzung durch Sie oder Ihre Kinder in einigen Jahren geplant trägt nicht nur mit Blick auf Sperrfrist und Eigenbedarf
Verkauf läge innerhalb der Zehnjahresfrist, bisher selbst bewohnt steuerlich zu prüfen — Ausnahme greift nur bei Eigennutzung beendet die Eigennutzung
Sie wohnen nicht in Potsdam trägt nur mit Verwaltung vor Ort
Immobilie steht bereits mehrere Monate leer trägt trägt — beides beendet den Leerstand
Sie wollen die Vermieterrolle nicht trägt trägt nicht

Häufige Fragen

Ist es in Potsdam sinnvoller, zu verkaufen oder zu vermieten?

Das hängt an vier Punkten: ob Sie den Erlös gebunden brauchen, ob Sie die Vermieterrolle übernehmen wollen, ob die Immobilie energetisch und baulich Spielraum hat, und ob ein Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 EStG läge. Für Potsdam kommt hinzu, dass die Neuvermietungsmiete durch Mietpreisbremse und Mietspiegel begrenzt ist und dass ein späterer Ausstieg aus einem Mietverhältnis an Fristen gebunden ist. Wer die Immobilie in absehbarer Zeit selbst nutzen oder verkaufen will, sollte das vor dem ersten Mietvertrag klären.

Wie viel Miete darf ich in Potsdam bei einer Neuvermietung verlangen?

Potsdam ist in der Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Brandenburg erfasst. Bei Vertragsbeginn darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete deshalb um höchstens zehn Prozent übersteigen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Die ortsübliche Vergleichsmiete ergibt sich aus dem qualifizierten Mietspiegel 2026, der nach Baualtersklasse, Wohnfläche und bei Gebäuden bis Baujahr 2008 nach der Energieeffizienzklasse aus dem Energieausweis unterscheidet.

Kann ich eine vermietete Wohnung in Potsdam verkaufen?

Ja, der Mietvertrag geht auf den Käufer über. Sie sprechen damit aber überwiegend Kapitalanleger an, die nach Mietertrag kalkulieren. Wurde die Wohnung nach Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt, kann sich ein Erwerber erst nach Ablauf der Sperrfrist des § 577a BGB auf Eigenbedarf berufen — im Grundsatz drei Jahre ab Veräußerung. Für Brandenburg ist keine verlängerte Frist in Kraft. Zusätzlich kann dem Mieter ein Vorkaufsrecht zustehen.

Was ist steuerlich günstiger: verkaufen oder vermieten?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil es an Ihrem Steuersatz, am Anschaffungszeitpunkt und an der bisherigen Nutzung hängt. Grundsätzlich gilt: Ein Verkaufsgewinn bleibt nach Ablauf von zehn Jahren seit Anschaffung außer Betracht; innerhalb der Frist greift eine Ausnahme nur bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren. Mieteinnahmen sind laufend zu versteuern, dafür sind Erhaltungsaufwand, Verwaltung, Zinsen und Abschreibung abziehbar.

Darf ich meine Wohnung in Potsdam einfach leer stehen lassen?

Nicht ohne Weiteres. Nach der Zweckentfremdungsverbotssatzung der Landeshauptstadt Potsdam gilt Wohnraum als zweckentfremdet, wenn er länger als sechs Monate leer steht. Eine Genehmigung kommt in Betracht, wenn vorrangige Interessen das Interesse an der Erhaltung des Wohnraums überwiegen oder Ersatz geschaffen wird. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer nach einem Erbfall oder Umzug Zeit braucht, sollte das frühzeitig mit der Stadt klären.

Was passiert mit meiner Immobilie, wenn ich sie geerbt habe und noch unentschieden bin?

Für die steuerliche Zehnjahresfrist zählt der Erwerb durch den Erblasser, nicht der Erbfall — die Frist kann also bereits abgelaufen sein. Unabhängig davon läuft die Sechsmonatsfrist der Zweckentfremdungsverbotssatzung, wenn die Immobilie leer steht. In einer Erbengemeinschaft kommt hinzu, dass Vermietung wie Verkauf eine gemeinsame Entscheidung verlangen; je länger sie offenbleibt, desto teurer wird der Schwebezustand.

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Verantwortlich für diesen Beitrag

Dieser Beitrag wird von der KIRSCH & KIRSCH Immobilien GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 10, 14482 Potsdam, verantwortet. Geschäftsführer: Bernhard Kirsch. Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch die Landeshauptstadt Potsdam; zuständige Aufsichtsbehörde: Gewerbeamt der Stadt Potsdam. Mitglied im IVD – Die Immobilienunternehmer. Firmenprofil · LinkedIn

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