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23. September 2026

Eine gesetzlich festgelegte Provisionshöhe gibt es nicht – weder für Potsdam noch für Brandenburg. Die Provision wird zwischen Ihnen und dem Makler vereinbart und richtet sich nach dem Leistungsumfang. Geregelt ist dagegen die Verteilung: Beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher darf der Käufer nach den §§ 656a ff. BGB höchstens mit der Hälfte der gesamten Provision belastet werden. Der Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus braucht ohnehin mindestens Textform. Für Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke und Gewerbeobjekte gilt diese Teilung nicht. Bei der Vermietung zahlt, wer den Makler bestellt hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Keine gesetzliche Höhe: Die Provision ist Vereinbarungssache und hängt vom Leistungsumfang ab.
  • Geteilt, nicht abgewälzt: Bei Wohnung und Einfamilienhaus trägt der Käufer höchstens die Hälfte.
  • Textform Pflicht: Der Maklervertrag über Wohnung oder Einfamilienhaus bedarf mindestens der Textform.
  • Ausnahmen betreffen ganze Teilmärkte: Mehrfamilienhaus, Bauland und Gewerbe fallen aus der Regel heraus.
  • Erfolgshonorar: Die Provision entsteht erst mit dem beurkundeten Kaufvertrag; Reservierungsgebühren aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind regelmäßig unwirksam.
  • Vermietung: Bestellerprinzip, höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer.
  • Nicht der einzige Posten: In Brandenburg kommen Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch dazu, in Sanierungsgebieten unter Umständen ein Ausgleichsbetrag.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Potsdam?

Es gibt keinen amtlichen Provisionssatz. Weder das Bundesrecht noch das Land Brandenburg gibt vor, was ein Makler verlangen darf; die Höhe wird im Maklervertrag vereinbart und ist Verhandlungssache. Wer eine Zahl sucht, die „für Potsdam" gilt, sucht etwas, das es rechtlich nicht gibt – was kursiert, sind Marktüblichkeiten, keine Vorgaben.

Bezugsgröße ist in aller Regel der beurkundete Kaufpreis, angegeben wird die Provision als Prozentsatz davon, und ob die Umsatzsteuer enthalten ist, entscheidet über den Betrag, der am Ende auf der Rechnung steht. Deshalb ist die erste Prüfung beim Exposé immer dieselbe: Steht dort ein Satz inklusive oder zuzüglich Umsatzsteuer, und bezieht er sich auf den Gesamtbetrag oder auf den Anteil einer Seite?

Was die Höhe tatsächlich beeinflusst, sind drei Dinge: der Leistungsumfang, den der Makler schuldet, die Vermarktungsdauer, mit der er kalkuliert, und der Kaufpreis selbst, weil derselbe Prozentsatz bei unterschiedlichen Objekten sehr unterschiedliche Beträge ergibt. Für Sie heißt das: Die Frage „wie viel Prozent" führt weniger weit als die Frage, was im Maklervertrag als Leistung steht und ob dieser Umfang zu Ihrem Objekt passt. Eine Immobilie, die ohne Unterlagenbeschaffung, ohne Energieausweis und ohne aufwendige Präsentation auskommt, rechtfertigt eine andere Vereinbarung als ein Verkauf, bei dem Genehmigungslage, Mieter oder eine Erbengemeinschaft mitspielen.

Wer zahlt die Provision beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses?

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher zahlen beide Seiten – und zwar nach einer gesetzlichen Regel, nicht nach regionaler Übung. Seit der Reform des Maklerrechts gelten die §§ 656a ff. BGB: Der Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus bedarf der Textform, eine mündliche Absprache genügt nicht mehr. Ist der Käufer Verbraucher, dürfen die Kosten zusätzlich nicht einseitig auf ihn verlagert werden.

Praktisch laufen daraus drei Konstellationen:

Konstellation Wer zahlt was
Beide Seiten beauftragen denselben Makler Die vereinbarte Provision wird hälftig geteilt; beide schulden denselben Anteil
Nur der Verkäufer beauftragt den Makler und will Kosten weitergeben Der Käufer darf höchstens mit der Hälfte der insgesamt vereinbarten Provision belastet werden; den Rest trägt der Verkäufer
Nur eine Seite beauftragt und trägt die Kosten allein Zulässig – die andere Seite zahlt nichts

Die Verbraucherzentrale Brandenburg fasst die Grenze so zusammen: Beauftragt nur eine Partei, darf die andere höchstens mit 50 Prozent der insgesamt vereinbarten Provision belastet werden. Hinzu kommt eine Reihenfolge, die im Kaufvertragsgespräch gern untergeht: Der Käuferanteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer nachgewiesen hat, dass er seinen eigenen Anteil gezahlt hat. Als Käufer sollten Sie diesen Nachweis anfordern, bevor Sie überweisen; als Verkäufer sollten Sie wissen, dass Sie dafür in Vorleistung gehen.

Was andere Eigentümer berichten: Dass beide Seiten eine Rechnung bekommen, wird gemessen an der früheren Praxis – in einigen Regionen zahlte allein der Käufer – als Verteuerung wahrgenommen, obwohl sich der Gesamtbetrag dadurch nicht automatisch erhöht, sondern anders verteilt wird. Für die eigene Kalkulation zählt ohnehin nur der Anteil, der im Vertrag steht.

Für welche Immobilien in Potsdam gilt die gesetzliche Teilung nicht?

Die gesetzliche Teilung gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn der Käufer Verbraucher ist. Außerhalb dieses Anwendungsbereichs ist die Verteilung frei verhandelbar – und das betrifft in Potsdam mehrere Teilmärkte.

Das betrifft zuerst den Mietshausbestand. In den Gebieten der sozialen Erhaltungssatzung – Babelsberg Süd und Teltower Vorstadt Nord – sind Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, was vor allem Mehrfamilienhäuser mit Modernisierungsabsicht trifft. Ein Mehrfamilienhaus ist weder Wohnung noch Einfamilienhaus im Sinne der Vorschrift: Wer dort verkauft, verhandelt die Verteilung der Provision frei. Die Genehmigungslage wirkt dabei doppelt – sie beeinflusst den Käuferkreis und damit auch, wer bereit ist, welchen Anteil zu tragen.

Das betrifft ebenso unbebaute Grundstücke. Groß Glienicke und Fahrland führt der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses als Schwerpunkte der Eigenheimverkäufe im äußeren Stadtgebiet; der Baulandumsatz für den individuellen Wohnungsbau hat dort zuletzt zugelegt. Für den Grundstücksverkauf gilt: Ein unbebautes Grundstück ist weder Wohnung noch Einfamilienhaus, die hälftige Teilung greift dort nicht. Wird dagegen Grundstück und Haus zusammen verkauft, sind Sie wieder in der gesetzlichen Regel.

Dieselbe Unterscheidung gilt für Gewerbeobjekte und für den Fall, dass ein Unternehmen kauft. Klären Sie deshalb vor der Unterschrift, in welche der beiden Kategorien Ihr Verkauf fällt – davon hängt ab, ob Sie über die Verteilung überhaupt verhandeln können.

Wann wird die Provision fällig – und wann nicht?

Die Provision ist ein Erfolgshonorar. Sie entsteht erst, wenn die Tätigkeit des Maklers zum Vertrag geführt hat und der Kaufvertrag zustande gekommen ist – beim Grundstückskauf also mit der notariellen Beurkundung. Platzt der Verkauf vorher, entsteht kein Anspruch, auch wenn bereits besichtigt und verhandelt wurde.

Daraus folgen drei Punkte, die in der Praxis für Streit sorgen:

  • Reservierungsgebühren. Eine Gebühr dafür, dass ein Objekt für einen Interessenten zurückgehalten wird, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig unwirksam, wenn sie über Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart wird – eine Vergütung soll nur für die erfolgreiche Vermittlung anfallen. Lassen Sie sich darauf nicht ein.
  • Zwei Vermittler, ein Käufer. Wer parallel mit mehreren Maklern spricht, ohne die Auftragslage zu klären, riskiert, dass für denselben Käufer zwei Ansprüche erhoben werden. Bemerkt wird das unter Umständen erst, wenn der Käufer schon feststeht.
  • Kein Kaufvertrag, keine Vermittlung im klassischen Sinn. Geht eine Immobilie am Ende über eine Teilungsversteigerung weg, steht ein Zuschlag und kein Kaufvertrag. Ob dann eine Vergütung geschuldet ist, hängt davon ab, was vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

Halten Sie deshalb fest, wann die Provision fällig wird und in welcher Frist sie zu zahlen ist. Bei Verbraucherverträgen über Wohnung oder Einfamilienhaus gilt zusätzlich die oben genannte Reihenfolge: erst der Nachweis des Verkäufers, dann die Zahlung des Käufers.

Wer zahlt den Makler bei der Vermietung?

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip: Bezahlen muss, wer den Makler beauftragt hat. Da die Beauftragung in der Regel vom Vermieter ausgeht, trägt er die Kosten auch – umlegen auf die Mieter lässt sich die Provision nicht.

Beauftragt ausnahmsweise der Mietinteressent selbst und sucht der Makler daraufhin gezielt für ihn, darf das Entgelt zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer nicht übersteigen. Diese Grenze steht in § 3 Abs. 2 des Wohnungsvermittlungsgesetzes und ist – anders als beim Kauf – eine echte Obergrenze; das Bestellerprinzip selbst regelt § 2 Abs. 1a WoVermRG.

Für Potsdamer Eigentümer, die zwischen Verkauf und Vermietung abwägen, ist das ein Unterschied in der Kostenlogik: Beim Verkauf teilen sich zwei Parteien einen einmaligen Betrag, bei der Vermietung zahlt der Besteller allein, dafür in anderer Größenordnung und bezogen auf die Miete. Der Mietspiegel der Landeshauptstadt gliedert den Wohnungsbestand nach Baualters- und Größenklassen, nicht nach Wohnlagen – die Bezugsgröße für die Provision ist also die konkret vereinbarte Nettokaltmiete, nicht ein Lagezuschlag.

Was kostet ein Kauf in Potsdam außer der Provision?

Die Provision ist nur eine von mehreren Positionen, und sie ist nicht die einzige, bei der die Frage „wer zahlt" eine eigene Antwort hat.

Position Wer trägt sie üblicherweise Besonderheit in Brandenburg und Potsdam
Grunderwerbsteuer vertraglich der Käufer Der Steuersatz beträgt in Brandenburg 6,5 Prozent der Gegenleistung für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Juli 2015. Steuerschuldner sind beide Vertragsparteien; zahlt der Käufer nicht, kann das Finanzamt den Verkäufer heranziehen
Notar und Grundbuch überwiegend der Käufer Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis; die Löschung alter Rechte und Belastungen im Grundbuch geht zulasten des Verkäufers
Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet der Eigentümer In der Potsdamer Mitte läuft die Sanierungssatzung weiter; dort ist der Ausgleichsbetrag eine offene Kostenposition, die vor dem Notartermin geklärt gehört. In Babelsberg Nord und Süd wurden die Sanierungssatzungen aufgehoben – dort lautet die Frage, ob bereits erhoben und gezahlt wurde
Energieausweis, Unterlagen der Verkäufer Gehört bei vielen Maklerverträgen zum vereinbarten Leistungsumfang – prüfen, ob es dort steht

Dass Käufer und Verkäufer bei der Grunderwerbsteuer gemeinsam Steuerschuldner sind, geht im Kaufvertrag leicht unter: Dort wird die Steuer dem Käufer zugewiesen, die gesetzliche Haftung bleibt davon aber unberührt. Das ist ein Grund mehr, die Bonität des Käufers zu prüfen, bevor beurkundet wird.

Lässt sich die Provision verhandeln?

Ja – die Höhe ist Verhandlungssache, und zwar für beide Seiten. Sinnvoll wird die Verhandlung allerdings erst, wenn sie an eine Leistung gekoppelt ist und nicht nur an einen Prozentsatz.

Was Eigentümer dabei am meisten beschäftigt, ist die Sorge, für die Provision keine erkennbare Gegenleistung zu bekommen, und die Unsicherheit, ob der verlangte Anteil angemessen ist. Beides lässt sich vor der Beauftragung klären, indem Sie den Leistungsumfang schriftlich fixieren: Wertermittlung auf welcher Grundlage, welche Unterlagen beschafft der Makler, welche Vermarktungskanäle, wer führt Besichtigungen, wie wird die Bonität geprüft, in welchem Rhythmus wird berichtet. Eine niedrigere Provision bei halbierter Leistung ist keine Ersparnis, wenn der Verkauf dadurch länger dauert oder der Preis nachgibt.

Auf Käuferseite gibt es eine gegenläufige Überlegung: bewusst nicht zu verhandeln, in der Erwartung, dafür später bevorzugt Objekte angeboten zu bekommen. Diese Erwartung trägt nicht weit – der Makler ist dem Verkäufer verpflichtet und vermittelt nach dessen Interesse, nicht nach der Zahlungsbereitschaft eines einzelnen Interessenten.

Was wir in der Praxis beobachten: Die Provisionsfrage wird dann strittig, wenn sie spät kommt. Wird sie vor der Vermarktung schriftlich festgelegt – Höhe, Verteilung, Fälligkeit, Leistungsumfang –, ist sie beim Notartermin kein Thema mehr. Wir legen die Provisionsvereinbarung deshalb gemeinsam mit der Einschätzung des Marktwerts vor, bevor ein Objekt online geht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Maklerprovision in Potsdam?

Eine gesetzlich festgelegte Höhe gibt es nicht. Die Provision wird im Maklervertrag vereinbart und richtet sich nach dem Leistungsumfang. Bezugsgröße ist in der Regel der beurkundete Kaufpreis. Prüfen Sie im Exposé, ob der genannte Satz die Umsatzsteuer enthält und ob er den Gesamtbetrag oder den Anteil einer Seite meint.

Wer zahlt die Maklerprovision, Käufer oder Verkäufer?

Beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher tragen beide Seiten. Beauftragen beide den Makler, wird hälftig geteilt. Beauftragt nur der Verkäufer, darf der Käufer höchstens mit der Hälfte der insgesamt vereinbarten Provision belastet werden. Bei Mehrfamilienhäusern, unbebauten Grundstücken und Gewerbeobjekten ist die Verteilung frei verhandelbar.

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Erst wenn die Tätigkeit des Maklers zum Vertrag geführt hat und der Kaufvertrag zustande gekommen ist, beim Immobilienkauf also mit der notariellen Beurkundung. Bei Wohnung und Einfamilienhaus wird der Käuferanteil zudem erst fällig, wenn der Verkäufer die Zahlung seines eigenen Anteils nachgewiesen hat.

Ist eine Reservierungsgebühr zulässig?

Wird sie über Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart, ist sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig unwirksam. Eine Vergütung soll nur für die erfolgreiche Vermittlung anfallen; eine Gebühr allein für das Zurückhalten eines Objekts widerspricht diesem Grundsatz. Lassen Sie sich stattdessen den Ablauf bis zum Notartermin verbindlich beschreiben.

Wer zahlt den Makler bei der Vermietung in Potsdam?

Wer ihn beauftragt hat – in der Regel der Vermieter. Auf die Mieter umlegen lässt sich die Provision nicht. Beauftragt ausnahmsweise der Mietinteressent selbst, darf das Entgelt zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer nicht übersteigen.

Kann ich die Maklerprovision steuerlich geltend machen?

Das hängt davon ab, ob die Immobilie selbst genutzt, vermietet oder innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wird, und ist eine Frage für die Steuerberatung. Lassen Sie die Rechnung in jedem Fall auf die Person ausstellen, die den Anteil tatsächlich trägt, und heben Sie den Zahlungsnachweis auf.

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Verantwortlich für diesen Beitrag

Dieser Beitrag wird von der KIRSCH & KIRSCH Immobilien GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 10, 14482 Potsdam, verantwortet. Geschäftsführer: Bernhard Kirsch. Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch die Landeshauptstadt Potsdam; zuständige Aufsichtsbehörde: Gewerbeamt der Stadt Potsdam. Mitglied im IVD – Die Immobilienunternehmer. Firmenprofil · LinkedIn

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