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23. September 2026

Der Wert Ihres Hauses ergibt sich aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte, aus dem Bodenwert Ihres Grundstücks und aus dem Zustand des Gebäudes – nicht aus einem Quadratmeterpreis für die Gesamtstadt. In Potsdam kommt hinzu, was rechtlich auf dem Grundstück liegt: Sanierungsvermerk, Denkmalbereich, Erhaltungs- oder Gestaltungssatzung verändern, was ein Käufer mit dem Haus machen darf – und damit, was er zahlt. Eine Zahl, die Sie im Verkauf oder gegenüber dem Finanzamt vertreten können, entsteht erst, wenn Lage, Grundstück, Bausubstanz und Genehmigungslage einzeln geprüft sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Drei Wege: Online-Rechner für die grobe Richtung, Maklerbewertung vor Ort für die Verkaufsentscheidung, Sachverständigengutachten für Behörden und Gerichte.
  • Verkehrswert ist definiert: § 194 BauGB meint den im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Preis – nicht den Angebotspreis aus einem Portal.
  • Verfahren folgt Objekt: Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahren nach der Immobilienwertermittlungsverordnung, je nach Haus und Nutzung.
  • Bodenrichtwert ist nicht Ihr Grundstückswert: Er gilt für ein Modellgrundstück der Zone, nicht für Ihren Zuschnitt und Ihr Baurecht.
  • Potsdam ist kleinteilig: Zwischen innerem und äußerem Stadtgebiet liegt eine deutliche Stufe, und innerhalb beider Gebiete reichen die Zonen um ein Mehrfaches auseinander.
  • Unterlagen entscheiden mit: Grundbuchauszug, Flurkarte, Baugenehmigung, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und Nachweise über Modernisierungen.

Wie kommen Sie an einen belastbaren Wert für Ihr Haus?

Für Ihr Haus in Potsdam gibt es drei Wege zum Wert, und sie beantworten verschiedene Fragen. Welcher passt, hängt davon ab, wofür Sie die Zahl brauchen.

Weg Was Sie bekommen Wofür es reicht Wofür nicht
Online-Rechner Eine Spanne aus statistischen Daten, meist gegen Kontaktdaten Erste Richtung, bevor Sie entscheiden Verhandlung, Finanzamt, Gericht
Bewertung durch einen Makler vor Ort Einschätzung nach Besichtigung, auf Basis von Kaufpreisen und Bodenrichtwerten Preisstrategie und Verkaufsentscheidung Beweismittel in einem Verfahren
Gutachten eines Sachverständigen oder des Gutachterausschusses Schriftliches Wertgutachten mit nachvollziehbarer Ableitung, gebührenpflichtig Erbauseinandersetzung, Scheidung, Finanzamt, Gericht Eine schnelle Ersteinschätzung

Der Unterschied liegt nicht im Ergebnis, sondern in der Nachprüfbarkeit. Ein Rechner arbeitet mit Durchschnittswerten und kennt weder Ihre Bausubstanz noch die Satzung, die auf Ihrem Grundstück liegt; ein Gutachten muss jede Ableitung offenlegen und hält deshalb auch dann, wenn jemand widerspricht. Dazwischen steht die Bewertung vor Ort, auf der Sie über Preis und Zeitpunkt entscheiden.

Was unterscheidet Verkehrswert, Angebotspreis und Kaufpreis?

Verkehrswert, Angebotspreis und Kaufpreis sind drei verschiedene Größen, und die Verwechslung kostet im Verkauf Geld. Der Verkehrswert ist gesetzlich definiert: Nach § 194 BauGB ist es der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Wertermittlungsstichtag zu erzielen wäre – ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse.

Der Angebotspreis dagegen ist eine Forderung, die noch niemand bezahlt hat. Orientieren sich benachbarte Anbieter aneinander, entsteht daraus ein Preisbild, das mit den Abschlüssen wenig zu tun hat. Der Kaufpreis wiederum ist das, was am Ende beurkundet wurde – und genau daraus zieht der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Potsdam seine Kaufpreissammlung.

Für Ihre Preisfindung heißt das: Fragen Sie bei jeder Zahl nach, ob sie auf Angeboten oder auf Abschlüssen beruht. Auch in Eigentümer-Foren wird häufig beschrieben, dass Verkäufer der Verhandlung mit Sorge entgegensehen, weil Interessenten Kaufnebenkosten und absehbare Sanierungskosten gegen den Angebotspreis aufrechnen. Beziffern Sie den Sanierungsstand Ihres Hauses deshalb selbst, bevor es ein Interessent tut.

Welches Wertermittlungsverfahren gilt für Ihr Haus?

Welches Verfahren angewendet wird, entscheidet die Art des Hauses und seine Nutzung. Die Immobilienwertermittlungsverordnung kennt drei, und sie sind keine Alternativen zur freien Auswahl:

Verfahren Wofür Was den Ausschlag gibt
Vergleichswertverfahren Reihen- und Doppelhäuser, Eigentumswohnungen, Grundstücke Kaufpreise hinreichend ähnlicher Objekte aus der Kaufpreissammlung
Sachwertverfahren Freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn zu wenige Vergleichsfälle vorliegen Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung, dazu der Bodenwert – am Ende angepasst über einen Marktanpassungsfaktor des Gutachterausschusses
Ertragswertverfahren Vermietete Häuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbe Nachhaltig erzielbare Miete, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz

Zwei Punkte daran sind entscheidend. Erstens hängt das Vergleichswertverfahren daran, dass überhaupt genug vergleichbare Kauffälle vorliegen – bei einem ungewöhnlichen Objekt oder in einem selten gehandelten Teilmarkt bricht die Grundlage weg, und die Bewertung weicht auf ein anderes Verfahren aus. In Potsdam zeigt sich das an den Erbbaurechten: Weil im Berichtsjahr nur sehr wenige Erbbaurechtsverträge zustande kamen, veröffentlicht der Gutachterausschuss dafür keine Erbbaurechtsfaktoren. Wer ein Haus auf Erbbaurecht bewerten lässt, braucht deshalb eine Einzelbetrachtung statt einer Ableitung aus amtlichen Faktoren.

Zweitens endet das Sachwertverfahren nicht bei der Bausumme: Der rechnerische Sachwert wird über einen Marktanpassungsfaktor aus den Auswertungen des Gutachterausschusses an das Marktgeschehen angepasst. Wenn Ihnen jemand einen Sachwert ohne diese Anpassung nennt, fehlt der Schritt, der aus einer Baukostenrechnung einen Marktwert macht.

Können Sie den Wert selbst rechnen – Bodenrichtwert mal Fläche?

Bodenrichtwert mal Grundstücksfläche ergibt nicht den Wert Ihres Grundstücks. Der Bodenrichtwert gilt für ein Modellgrundstück der jeweiligen Zone mit bestimmten Eigenschaften – Zuschnitt, Größe, Erschließungszustand und vor allem Art und Maß der baulichen Nutzung. Weicht Ihr Grundstück davon ab, ist der Wert anzupassen, nach oben wie nach unten. Ein tiefes Handtuchgrundstück und ein quadratisches Eckgrundstück in derselben Zone sind nicht dasselbe wert, und ein Grundstück, auf dem zwei Vollgeschosse zulässig sind, ist anders zu rechnen als eines mit einem.

Für Potsdam kommt hinzu, dass ein Mittelwert hier besonders wenig aussagt. Zwischen dem inneren und dem äußeren Stadtgebiet liegt eine deutliche Stufe, innerhalb beider Gebiete reichen die Zonen um ein Mehrfaches auseinander, und die Spannen überlappen sich: Einzelne Lagen im äußeren Stadtgebiet erreichen Werte, die sonst im Inneren liegen. Ein Quadratmeterpreis „für Potsdam" sagt über Ihre Straße nichts.

Einsehen können Sie die amtlichen Bodenrichtwerte selbst über BORIS Brandenburg. Ermittelt und beschlossen werden sie jährlich zum Stichtag 1. Januar bis Mitte Februar, veröffentlicht bis Ende März – so regelt es die Gutachterausschussverordnung des Landes Brandenburg. Zwischen zwei Stichtagen kann sich der Markt also bewegt haben, ohne dass der veröffentlichte Wert es zeigt: Als Ausgangspunkt taugt er, als Ergebnis nicht.

Geht das auch kostenlos und ohne E-Mail-Adresse?

Ja, aber nicht als fertige Zahl für Ihr Haus. Wer eine Bewertung ohne Kontaktabgabe sucht, kommt über die amtlichen Wege am weitesten:

  • Bodenrichtwerte über BORIS Brandenburg – frei einsehbar, ohne Registrierung.
  • Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses, dessen Ergebnisse die Landeshauptstadt Potsdam jährlich zusammenfasst: Umsätze und Preisentwicklung der Teilmärkte im Stadtgebiet.
  • Auskunft aus der Kaufpreissammlung – die gibt es nicht formlos. Nach der Brandenburger Gutachterausschussverordnung setzt sie ein dargelegtes berechtigtes Interesse voraus, erfolgt anonymisiert und ist gebührenpflichtig; beantragt wird sie über das Landesportal der Gutachterausschüsse.

Damit haben Sie den Rahmen, in dem sich Ihr Haus bewegt – nicht aber die Einordnung Ihres Objekts in diesen Rahmen. Die setzt voraus, dass jemand Bausubstanz, Grundriss, Modernisierungsstand und Genehmigungslage ansieht. Wer die kostenlose Online-Bewertung als Endergebnis nimmt, verhandelt später gegen eine Zahl, die er selbst nicht begründen kann.

Was macht in Potsdam den Unterschied zwischen zwei ähnlichen Häusern?

In Potsdam entscheidet nicht allein das Haus über den Unterschied, sondern auch das Recht, das auf dem Grundstück liegt. Auf engem Raum überlagern sich hier Regelungen, die den Handlungsspielraum eines Käufers einschränken – und ein Käufer bezahlt, was er nutzen darf.

In der südlichen Innenstadt läuft das Sanierungsgebiet Potsdamer Mitte noch bis Ende 2030. Verkäufe laufen dort mit Sanierungsvermerk im Grundbuch, und der Ausgleichsbetrag steht als offene Kostenposition im Raum, die Käufer und Notar geklärt haben wollen. Im nördlichen Teil der Innenstadt gilt das für den verbliebenen Bereich der Zweiten Barocken Stadterweiterung, dessen vollständige Aufhebung allerdings vorbereitet wird – mit der Aufhebung verschiebt sich die Frage vom Genehmigungserfordernis auf den Ausgleichsbetrag. In Babelsberg Nord und Süd wurden die Sanierungssatzungen dagegen aufgehoben; dort ist nicht mehr die sanierungsrechtliche Genehmigung die Frage, sondern ob der Ausgleichsbetrag bereits erhoben und gezahlt ist. Für die Bewertung heißt das: Eine offene Position dieser Art gehört in die Wertermittlung, nicht in die Nachverhandlung.

In der Nauener, Berliner, Brandenburger und Jägervorstadt sowie im Denkmalbereich Nowawes in Babelsberg treffen Denkmalbereichssatzung, städtebauliche Erhaltungssatzung und Gestaltungssatzung aufeinander. Wer dort ein Haus bewertet, muss wissen, was an Fassade, Fenstern, Dach und Anbauten genehmigungsfähig ist, denn genau daran bemisst ein Käufer seine Sanierungsplanung. In den Gebieten der sozialen Erhaltungssatzung – Babelsberg Süd und Teltower Vorstadt Nord – sind zusätzlich Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung genehmigungspflichtig, was vor allem Mehrfamilienhäuser betrifft. Welche Satzungen es gibt und für welche Gebiete sie gelten, listet die Satzungsübersicht der Landeshauptstadt Potsdam; die Zuordnung zu einer konkreten Adresse erteilt der dort genannte Bereich Planungsrecht.

Anders liegt der Fall in den nördlichen Ortsteilen: Groß Glienicke und Fahrland führt der Gutachterausschuss neben Potsdam und Babelsberg als Schwerpunkte der Eigenheimverkäufe. Dort entscheidet weniger die Satzungslage als die Frage, in welcher Bodenrichtwertzone das Grundstück liegt und aus welcher Richtung die Käufer kommen.

Eine Besonderheit betrifft die Lagebewertung selbst: Der Mietspiegel 2026 der Landeshauptstadt ist qualifiziert, führt aber keine Wohnlagekategorien und kein Straßenverzeichnis – seine Gliederung läuft über Baualtersklassen und Wohnungsgrößen. Eine Lageeinstufung mit Herausgeber gibt es in Potsdam an anderer Stelle: Der Gutachterausschuss unterscheidet in seinem Grundstücksmarktbericht beim Geschosswohnungsbau zwischen einfachen bis mittleren und guten bis sehr guten Lagen. Wer Ihnen eine „Lagestufe" nennt, ohne zu sagen, wer sie vergeben hat, nennt eine eigene Einschätzung. Für vermietete Häuser bleibt der Mietspiegel die Grundlage, auf der sich die nachhaltig erzielbare Miete begründen lässt.

Und noch eine Grenze ist wichtig: Potsdam ist kreisfrei und hat einen eigenen Gutachterausschuss. Für Kleinmachnow, Stahnsdorf, Teltow, Werder (Havel) oder Michendorf ist der Gutachterausschuss des Landkreises Potsdam-Mittelmark zuständig. Wer für ein Haus im Umland mit Potsdamer Daten rechnet, rechnet mit dem falschen Teilmarkt.

Was ist ein Haus aus den sechziger oder siebziger Jahren heute noch wert?

Das Baujahr allein sagt über den Wert wenig – entscheidend ist, was seither gemacht wurde. In der Bewertung schlägt sich das in der Restnutzungsdauer nieder: Modernisierungen an Dach, Fenstern, Heizung, Leitungen und Dämmung verlängern sie, unterlassene Instandhaltung verkürzt sie. Zwei Häuser desselben Baujahrs in derselben Straße können deshalb weit auseinanderliegen.

Dazu kommt der energetische Zustand. Der Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung vorzulegen, seine Kennwerte sind schon in der Anzeige zu nennen – Käufer lesen sie vor der Besichtigung. Was Sie nicht belegen können, wird in der Bewertung nicht angesetzt: Sammeln Sie Rechnungen, Wartungsprotokolle und Abnahmen, bevor Sie bewerten lassen.

Welche Unterlagen brauchen Sie für eine belastbare Bewertung?

Ohne Unterlagen bleibt jede Bewertung eine Schätzung. Diese Nachweise sollten vorliegen:

  • Aktueller Grundbuchauszug – auch wegen Abteilung II: Wegerechte, Wohnrechte, Sanierungs- oder Denkmalvermerk
  • Flurkarte und Grundstücksgröße
  • Baugenehmigung, Bauzeichnungen, Grundrisse, Schnitte
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Energieausweis
  • Nachweise über Modernisierungen und Instandsetzungen mit Jahr
  • Bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag mit Laufzeit und Erbbauzins
  • Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Aufstellung der Bewirtschaftungskosten
  • Bei Häusern in Satzungsgebieten: Auskünfte zur Genehmigungslage und, falls vorhanden, Bescheide zum Ausgleichsbetrag

Der letzte Punkt betrifft nur Häuser in Satzungsgebieten – dort fällt sein Fehlen oft erst beim Notartermin auf.

Wann brauchen Sie ein Gutachten statt einer Einschätzung?

Ein Gutachten brauchen Sie immer dann, wenn die Zahl gegenüber Dritten Bestand haben muss. Das ist der Fall bei Erbauseinandersetzungen, bei Scheidung und Zugewinnausgleich, in gerichtlichen Verfahren und gegenüber dem Finanzamt.

Der steuerliche Fall verdient dabei besondere Aufmerksamkeit. Bei Erbschaft und Schenkung bewertet das Finanzamt nach eigenen, typisierten Regeln – das Ergebnis kann über dem liegen, was am Markt erzielbar wäre. Das Bewertungsgesetz lässt den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts ausdrücklich zu, und dieser Nachweis läuft in der Regel über ein Gutachten. Wer den Steuerbescheid ungeprüft hinnimmt, verzichtet auf diese Möglichkeit.

Erstellen können ein Gutachten Sachverständige sowie der Gutachterausschuss selbst. Die Kosten hängen von Umfang und Objektwert ab: Eine knappe schriftliche Einschätzung wird üblicherweise pauschal abgerechnet, ein vollständiges Verkehrswertgutachten am Wert der Immobilie bemessen. Für Brandenburg gilt dafür eine eigene Gebührenregelung – lassen Sie sich den Betrag vorab nennen.

Wie lange gilt eine Bewertung?

Jede Wertermittlung gilt zu einem Stichtag, nicht auf Dauer. Der Gutachterausschuss der Landeshauptstadt beschreibt für Potsdam zuletzt ein Bild, in dem die Zahl der Verkäufe wieder angezogen hat, während sich das Preisniveau in den Teilmärkten seitwärts bewegt – unter dem Vorbehalt der Finanzierungs- und Baukosten, die der Ausschuss selbst als Bremse benennt. Verschieben die sich, verschiebt sich auch der erzielbare Preis.

Für Sie heißt das: Eine Bewertung, die älter als ein Jahr ist, gehört vor dem Verkauf überprüft – erst recht, wenn seither ein neuer Bodenrichtwertstichtag oder ein neuer Marktbericht vorliegt.

Die Bewertung selbst liegt bei uns in der Hand des Geschäftsführers, der als MarktWert-Makler der Sprengnetter Akademie zertifiziert ist – ein Nachweis über die Wertermittlungsverfahren, kein Ersatz für ein Verkehrswertgutachten.

Häufige Fragen

Wie viel ist mein Haus in Potsdam wert?

Das lässt sich ohne Objektdaten nicht beziffern. Der Wert ergibt sich aus dem Bodenwert Ihres Grundstücks, der Bausubstanz und dem Modernisierungsstand des Hauses sowie aus Kaufpreisen vergleichbarer Objekte. In Potsdam kommen Sanierungsvermerk, Denkmalbereich und Erhaltungssatzungen hinzu, weil sie bestimmen, was ein Käufer mit dem Haus machen darf.

Wie kann ich den Verkehrswert selbst ermitteln?

Selbst ermitteln lässt sich nur eine Größenordnung. Sie können über BORIS Brandenburg den Bodenrichtwert Ihrer Zone einsehen und den Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses heranziehen. Die Anpassung an Ihr Grundstück – Zuschnitt, Größe, zulässige Bebauung – und die Bewertung des Gebäudes bleiben offen; dafür braucht es eine Besichtigung.

Ist der Bodenrichtwert der Wert meines Grundstücks?

Nein. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein Modellgrundstück der jeweiligen Zone mit bestimmtem Zuschnitt, bestimmter Größe und bestimmtem Maß der baulichen Nutzung. Weicht Ihr Grundstück davon ab, ist der Wert anzupassen. Bodenrichtwert mal Fläche ist deshalb keine Bewertung, sondern ein Ausgangspunkt.

Was ist ein 50 Jahre altes Haus wert?

Das hängt vom Modernisierungsstand ab, nicht vom Baujahr. Erneuerte Dächer, Fenster, Heizungen und Leitungen verlängern die Restnutzungsdauer und damit den Wert, unterlassene Instandhaltung verkürzt sie. Der Energieausweis wirkt zusätzlich auf die Nachfrage, weil seine Kennwerte schon in der Anzeige stehen.

Wie kann ich den Wert meiner Immobilie kostenlos berechnen?

Kostenfrei und ohne Kontaktabgabe sind die amtlichen Grundlagen: Bodenrichtwerte über BORIS Brandenburg und der Grundstücksmarktbericht des Gutachterausschusses. Eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung ist dagegen gebührenpflichtig und setzt ein dargelegtes berechtigtes Interesse voraus. Eine Bewertung vor Ort durch einen Makler ist in der Regel kostenfrei, wenn daraus ein Auftrag entstehen kann.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Das richtet sich nach Umfang und Objektwert: Eine kurze schriftliche Einschätzung wird üblicherweise pauschal abgerechnet, ein vollständiges Verkehrswertgutachten am Wert der Immobilie bemessen. Für Gutachten und Auskünfte der Gutachterausschüsse in Brandenburg gilt eine eigene Gebührenregelung. Lassen Sie sich den Betrag vor der Beauftragung nennen.

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Verantwortlich für diesen Beitrag

Dieser Beitrag wird von der KIRSCH & KIRSCH Immobilien GmbH, Karl-Liebknecht-Straße 10, 14482 Potsdam, verantwortet. Geschäftsführer: Bernhard Kirsch. Erlaubnis nach § 34c GewO, erteilt durch die Landeshauptstadt Potsdam; zuständige Aufsichtsbehörde: Gewerbeamt der Stadt Potsdam. Mitglied im IVD – Die Immobilienunternehmer. Firmenprofil · LinkedIn

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