Ob Sie einen neuen Energieausweis benötigen oder Ihr aktueller abgelaufen ist – wir kümmern uns um alle Details.
Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie? Dann wissen Sie sicher, dass ein Energieausweis unverzichtbar ist. In der Vielzahl an Angeboten ist es entscheidend, den richtigen Partner an Ihrer Seite zu haben.
Bei KIRSCH & KIRSCH Immobilien arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten Fachleuten zusammen, die über das notwendige Know-how und die offizielle Befugnis zur Ausstellung eines Energieausweises verfügen.
Unser Service geht dabei weit über die reine Beschaffung hinaus: Wir beraten Sie zudem, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie durch energieeffiziente Modernisierungen steigern können, um Ihren Verkaufserfolg zu maximieren.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden. Der Verbrauchsausweis richtet sich nach den tatsächlichen Energieverbrauchswerten für Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre und ist somit stark vom individuellen Nutzerverhalten abhängig. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einem technischen Gutachten, das Zustand der Bausubstanz, Fenster und Anlagentechnik bewertet und daraus den theoretischen Energiebedarf der Immobilie berechnet.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als vier Wohneinheiten können Sie zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis wählen. Für Wohngebäude mit maximal vier Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, sofern der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wurde oder das Gebäude durch nachträgliche Modernisierungen diesen Standard erreicht hat. Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Wenn Sie unsicher sind, welchen Energieausweis Sie benötigen, stehen wir Ihnen bei KIRSCH & KIRSCH Immobilien gern beratend zur Seite.
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis, in der Regel also der Eigentümer der Immobilie. Bei einer Wohnungseigentumsgemeinschaft liegt die Verantwortung beim Hausverwalter, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Gebäude vorzuhalten. Die entstehenden Kosten werden von allen Eigentümern anteilig getragen.
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis erforderlich. Bei KIRSCH & KIRSCH Immobilien weisen wir darauf hin, dass dieser Ausweis immer für das gesamte Gebäude erstellt wird und nicht für die einzelne Wohnung. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und einer Dachgeschosswohnung im selben Haus derselbe Energieausweis gilt, auch wenn der tatsächliche Energieverbrauch der einzelnen Wohnungen unterschiedlich sein kann.
Wir verkaufen Ihre Immobilie schnell, sicher und zu einem fairen Preis
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Immobilienverkauf reibungslos verläuft und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, sind wir der richtige Partner für Sie. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unseren Energieausweis-Service zu erfahren.